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Faktencheck - Planungen der Diakonie

Lassen Sie sich nicht ein U für ein X vormachen. Die Befürworter einer Bebauung versuchen uns weis zu machen, dass die Wiesen südlich des Zeppenheimer Weges nur eine Bestimmung kennen und zwar die als Bauland. Auch sollen die Flächen ökologisch wertlos sein und für das Klima unbedeutend. Das ist nicht richtig!

Unser Faktencheck greift auf amtliche Veröffentlichungen und Abstimmungen der Düsseldorfer Politik zurück und kommt zu dem gegenteiligen Ergebnis:

  • Die Wiesen sind ein Landschaftsschutzgebiet!

  • Die Planung bedroht ein wichtiges Biotop!

  • Die Wiesen und Seen sind klimabedeutsam!

  • Die Wiesen sind nicht zur Bebauung vorgesehen (Flächennutzungsplan)!

  • Es fehlt eine neutrale Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld der Planung!

  • Es fehlt ein Gesamtkonzept für Kaiserswerth!

  • Politische Beschlüsse und Vereinbarungen stehen den Bauplänen entgegen!

Neugierig? Nachfolgend finden Sie alle Argumente.

1. Die Wiesen sind Teil des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan dient dem Schutz und der Pflege von Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan gilt für Flächen außerhalb der in einem Siedlungszusammenhang bebauten Ortsteile und Bebauungsplangebiete. Kurzum: Wo Siedlung aufhört, fängt die Landschaft und oftmals auch das Landschaftsschutzgebiet an. Die Wiesen südlich des Zeppenheimer Weges sind Teil des Landschaftsplans, Teilraum A "Düsseldorfer Norden", aber noch nicht unter finalem Schutz gestellt (alle nachfolgenden Aussagen und Abbildungen aus dem Landschaftsplan für die Landeshauptstad Düsseldorf, Stand 2020). Der Landschaftsplan sieht für diese Wiesen und die anschließenden Seen mit ihren Uferbereichen folgendes vor: Entwicklungsziel = Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Insbesondere der Bestand an Fließ- und Stillgewässern, Wäldern, Gehölzen, Hecken, Alleen, Einzelbäumen, Quellen und sonstigen Biotopen sind zu erhalten. Die ordnungsgemäße Nutzung der Landschaft durch Land- und Forstwirtschaft dient in der Regel diesem Ziel. Extensive Erholungsnutzungen stehen der Zielsetzung nicht entgegen. Zeppenheimer Kiesseen: Die rekultivierten Bereiche sollen erhalten bleiben. Die Zeppenheimer Kiesseen eignen sich für die extensive Erholung. Der ehemalige Schwemmteich hat Bedeutung für den Artenschutz.

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Der Landschaftsplan sieht für diese Wiesen und die anschließenden Seen mit ihren Uferbereichen folgendes vor:

Entwicklungsziel = Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Insbesondere der Bestand an Fließ- und Stillgewässern, Wäldern, Gehölzen, Hecken, Alleen, Einzelbäumen, Quellen und sonstigen Biotopen sind zu erhalten. Die ordnungsgemäße Nutzung der Landschaft durch Land- und Forstwirtschaft dient in der Regel diesem Ziel. Extensive Erholungsnutzungen stehen der Zielsetzung nicht entgegen.

Zeppenheimer Kiesseen: Die rekultivierten Bereiche sollen erhalten bleiben. Die Zeppenheimer Kiesseen eignen sich für die extensive Erholung. Der ehemalige Schwemmteich hat Bedeutung für den Artenschutz.

2. Die Planung bedroht ein wichtiges biotop

 

 

Die ehemaligen Baggerseen sind ein Biotop von landesweiter Bedeutung und somit im offiziellen Biotopkataster des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Nr. BK- 4706012 enthalten. Die nachfolgende Ausführungen und die  Karte sind dem Biotop-Kataster des LANUV entnommen (  http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start).

Die textlichen Erläuterungen zum Biotop machen ausdrücklich auf eine Gefährdung des Biotops aufmerksam durch Freizeitaktivitäten wie Sport und Erholung und die damit einhergehenden Schäden aufmerksam. Es wird eine Beschränkung der Freizeitaktivitäten angeraten, insbesondere die Erhaltung von Steilwänden am Wasser. Dies entspricht im Grunde auch dem Ziel des Landschaftsplanes, der an den Seen ebenfalls eine extensive Freizeitnutzung empfiehlt.

LANUV Biotop Kaiserswerth

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Die von der Kaiserswerther Diakonie angestrebte intensivere Nutzung des Kaiserswerther Seen als Parkgelände des neuen Baugebietes steht den Maßnahmenvorschlägen des Landesamtes und den Vorgaben des Landschaftsplanes entgegen, die beide eine extensive statt intensive Nutzung der Seen und der umgebenden Wege und Waldbereiche für Biotopverträglich halten. Bereits heute gelingt es die ökologisch besonders sensiblen Uferbereiche des Suitbertus- und des Fliednersees vor Betretung und dem (unerlaubten) Baden nur durch Einzäunung zu schützen. Nach einschlägiger Fachmeinung, sind negative Einwirkungen auf Biotope durch menschliche Nutzungen im Umkreis von 500 bis 1.000 m relevant. Die von der Kaiserswerther Diakonie angestrebte Bebauung ist genau in diesem sensiblen Bereich geplant.

Die Menschen in Kaiserswerth, Lohausen und Zeppenheim / Kalkum können es tagtäglich beobachten. Die Flugzeuge des Düsseldorf International starten entweder in südwestlicher oder nordöstlicher Richtung, aber immer gegen den Wind. Die vom Osten kommenden Winde sind für die Belüftung und Kühlung von Teilen Kaiserswerths bedeutsam. Zur Abkühlung tragen die drei Seen und die nördlich anschließenden Wiesen bei. Würden die Flächen bebaut, so würde die Kühlungsfunktion der Wiesenfläche verschwinden. Würden die Flächen höhergeschossig bebaut, so würde die Frischluftschneise beeinträchtigt werden. In den nachfolgenden Planungshinweiskarten der Landeshauptstadt Düsseldorf wird für die Tagessituation eine "hohe bioklimatische Bedeutung" (dunkelgrüne Farbgebung, Wertigkeitsstufe 4 von 5) den Wiesen zugeordnet und in der Planungshinweiskarte für die Nachtsituation ist den Wiesen ein "Kaltluftentstehungsgebiet" zugeordnet (lila Punkte).

3. DIe WIesen und seen sind klimabedeutsam
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Auszug aus der Planungshinweiskarte Tagsituation, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2020

Hier finden Sie die Gesamtkarte.

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Die Planungshinweiskarte Nacht beschreibt die Bedeutung von Flächen mit hoher bioklimatischer Bedeutung wie folgt: "Für die gegenwärtige Siedlungsstruktur besonders wichtige klimaökologische Ausgleichsräume mit einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung. Bauliche Eingriffe sollten gänzlich vermieden werden, bzw., sofern bereits planungsrechtlich zulässig, unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Klimafunktionen erfolgen. Eine gute Durchströmbarkeit der angrenzenden Bebauung ist anzustreben und zur Optimierung der Ökosystemdienstleistung sollte eine Vernetzung mit benachbarten Grün-/Freiflächen erreicht werden."

Bauliche Eingriffe in große Bereiche der Wiesen sind derzeit nicht zulässig, sehe Faktencheck "Die Wiese ist kein Bauland". Ergänzende Neubauten auf dem Diakoniegelände sind möglich und sollten "unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Klimafunktionen" erfolgen.

Auszug aus der Planungshinweiskarte Nachtsituation, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2020

Hier finden Sie die Gesamtkarte Nacht.

4. Die Wiesen sind nicht zur bebauung vorgesehen​

Die Ausweisung von Bauland erfolgt über den sogenannten vorbereitenden Bauleitplan, auch Flächennutzungsplan genannt, und den verbindlichen Bauleitplan, auch Bebauungsplan genannt. Die Kaiserswerther Diakonie strebt die Bebauung von Flächen an, die im Flächennutzungsplan als mögliche Bauflächen vorgesehen sind (orange Färbung) und von Flächen, die nicht als Bauflächen vorgesehen sind, sondern aktuell noch als "Kleingartenanlage" dargestellt sind.

Für die "orangenen Flächen" muss ein Bebauungsplan erarbeitet werden, der die verschiedensten Belange berücksichtigen muss: Verkehr, ergänzender Bedarf an (Grund-)schulplätzen, Kindergärten und anderer sozialer Infrastruktur, Klima, Ökologie, Kanalnetz, Lärm, Luftbelastung etc.).

Für die Flächen "Kleingartenanlage" gibt es kein Baurecht. Mit einem städtebaulichen Wettbewerb möchte die Kaiserswerther Diakonie einen Bebauungsvorschlag in Politik und Verwaltung "platzieren", so dass diese einer Umplanung von Grünflächen zu Bauland zustimmen. 

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5. Es fehlt eine neutrale Beteiligung der öffentlichkeit im Vorfeld der Planung

Im November 2019 stellte die Kaiserswerther Diakonie in einem Vortrag ihre Bauabsichten vor. Im Januar und Februar 2020 befassten sich die Bezirksvertretung 5 (Düsseldorfer Norden) und der Planungsausschuss der Stadt Düsseldorf mit einem Auslobungstext für einen städtebaulichen Wettbewerb. Eine neutrale Information der Menschen im Düsseldorfer Norden durch Politik und / oder Verwaltung hat bislang nicht stattgefunden. Auch hatte die Öffentlichkeit bislang keine Gelegenheit die Bebauungsabsichten in Gänze zu erfahren oder gar zu kommentieren, denn die vollständige Verwaltungsvorlage dazu soll erst nach dem Start des Wettbewerbs bekannt werden. Die sehr kurze und knappe und wenig detaillierte öffentliche Vorlage findet sich hier. 

Die mit dem Wettbewerb verbundene Grundsatzentscheidung, ob die Grünflächen zu Bauflächen werden können und sollen ist somit weder öffentlich noch transparent nachvollziehbar, noch gibt es dazu einen Beschluss eines politischen Gremiums.

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6. Es fehlt ein gesamtkonzept für kaiserswerth

Die Planung betrifft einen rund 10 ha großen Bereich. Dies entspricht einem Großteil des mittelalterlichen Ortskerns von Kaiserswerth. Dieser Vergleich macht deutlich, dass der angestrebte Wettbewerb und der nachfolgende Bebauungsplan nicht als eine lokal begrenzte Planung betrachtet werden können. Es geht um die großräumige Entwicklung Kaiserswerths und um einen Ausgleich zwischen den Interessen des Stadtteils und der Kaiserswerther Diakonie. Ein intensiver, ergebnisoffener und transparenter Diskussionsprozess ist daher erforderlich, insbesondere weil die bisherige Entwicklung der Kaiserswerther Diakonie zu einem "Businesscampus der Gesundheitswirtschaft" zu verkehrlichen Belastungen im Stadtteil geführt hat und isoliert von der Stadtteilentwicklung Gesamtkaiserswerths erfolgte. 

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In eine Gesamtplanung oder besser Gesamtidee für die weitere städtebauliche Entwicklung Kaiserswerths ist auch die Planung nördlich Kalkumer Schlossallee einzubeziehen.

 

Dort werden aktuell bis zu 30 ha Fläche zur Stadtteilentwicklung Kaiserswerth diskutiert. Auszug aus dem Kooperationsvertrag von CDU und Bü 90 / Die Grünen, S. 40:

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7. Politische beschlüsse und vereinnbarungen stehen den bauplänen entgegen

BESCHLUSSLAGE DER BEZIRKSVERTRETUNG 5 UND DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND STADTENTWICKLUNG

Im Frühjahr 2020 beantragte die Kaiserswerther Diakonie die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die Flächen Am Himgesberg.

Die Bezirksvertretung 5 und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, als entscheidendes Gremium, haben eine Bebauung der Teilflächen C und D abgelehnt.

Auf den Teilflächen A und B wurde ein Wettbewerb zugestanden. Diese Flächen sind zur Errichtung von Wohnungen für Mitarbeitende und für besondere (therapeutische) Wohnungen erforderlich. 

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

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Da diese Beschlusslage der Kaiserswerther Diakonie nicht passt, drängt sie im Jahr 2021 wiederholt auf eine Planungs- und Bebauungsfreigabe für die Teilfläche C (die Teilfläche D ist nicht im Eigentum der Diakonie).

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KOOPERATIONSVEREINBARUNG VON CDU UND BÜ 90 / DIE GRÜNEN

Nach der Kommunalwahl 2020 schlossen die Parteien CDU und Bü 90 / Die Grünen eine Kooperationsvereinbarung und wollen bis zur Kommunalwahl 2025 zusammen regieren. In der Kooperationsvereinbarung [Link zur Kooperationsvereinbarung   https://www.cduduesseldorf.de/artikel/gestaltungsbuendnis-fuer-duesseldorf-wir-schreiben-das-naechste-kapitel-0 ] heißt es unmissverständlich:

 

S. 20

Wir Menschen nutzen und gestalten unsere Umwelt auf vielfältige Weise. Eine gute und umfassende Umweltpolitik für Düsseldorf geht daher über den Klimaschutz hinaus. Wir richten unser Augenmerk etwa auch auf Artenschutz, Biodiversität und Tierwohl und auf den Einsatz
für saubere Luft, saubere Gewässer und Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und
nachhaltige Beschaffung und Bauweise.

 

S. 22

Frische und saubere Luft: Wir wollen dauerhaft ein verträgliches Stadtklima sichern. Dazu schützen und stärken wir Frischluftschneisen und Frischluft-Entstehungsgebiete auf der Grundlage der Düsseldorfer „Planungshinweiskarte“.

 

S. 51

Charakter der Stadtteile: Wir wollen den Charme und den eigenständigen Charakter
der Düsseldorfer Stadtteile bewahren und behutsam weiterentwickeln.


Kreative und zukunftsweisende Stadtplanung: Mit Hilfe einer intelligenten Stadtplanung wollen wir zukünftig insbesondere innovative Ansätze verfolgen und ein maßvolles Wachstum gewährleisten, das zu Düsseldorf passt. Häuser wollen wir maßvoll aufstocken und ausbauen, Baulücken schonend schließen, Parkplätze, Verkehrsflächen, Supermärkte und – wenn möglich – auch technische Anlagen überbauen. Es gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung.

 

S. 52

Schutz wertvoller Flächen: Wertvolle Grün-, Wald- und Freiflächen und Frischluftschneisen sollen erhalten bleiben und nicht zugebaut werden. Neue Baugebiete auf der grünen Wiese lehnen wir ab.

 

S. 53

Infrastruktur: Bei der Weiterentwicklung Düsseldorfs muss die Infrastruktur wie z. B. von
Nahversorgung, Kindergärten, Schulen, Sportflächen, Nahverkehr u. Ä. zwingend mitwachsen und in den Planungsprozess von Beginn an eingebunden sein.


Mobilität: Bei der Entwicklung neuer Gebiete muss die ÖPNV-Erschließung direkt mitgeplant werden. Auch setzen wir uns für den Bau von Quartiersgaragen zur Entlastung des Straßenraums ein. Wir entwickeln darüber hinaus ein stadtweites, quartiersbezogenes Parkraum-Management und planen Mobilstationen (→ Mobilität).

 

S. 54

Fokus auf das Quartier: Für uns stehen die Quartiersansätze im Vordergrund. Daran muss sich die Planung orientieren. „Briefmarkenplanungen“ ohne die Berücksichtigung der Bedarfe des Quartiers und ohne Integration ins Quartier erachten wir als nicht zielführend. Bei größeren Baumaßnahmen soll künftig zusätzlich zu dem Realisierungsteil der eigentlichen Maßnahme ein Ideenteil für das Umfeld analysiert werden.

 

S. 55

Klimawandelgerechte Stadtplanung und Stadtentwicklung: Stadtplanung und Stadtentwicklung in Düsseldorf müssen sich intensiver an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Wir sichern die Frischluftschneisen und streben eine stärker begrünte Stadt an, die kommende Hitzesommer besser abkühlt. Starkregen und anderen Extremwettern wollen wir dadurch begegnen, dass wir uns planerisch an dem Konzept „Schwammstadt“ orientieren. Zur Untersuchung und Bewertung der klimatischen Situation im Stadtgebiet wollen wir die Planungshinweiskarte auf den neuesten Stand der Klimaanalysen bringen. Gleiches gilt für die Bodenfunktionskarte zugunsten des Bodenschutzes.


Klimaneutral planen: Wir möchten dafür sorgen, dass künftig von Schritt eins an klimaneutral geplant wird. Dieser Grundsatz soll in die Bauleitplanung aufgenommen werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt wollen wir aufsetzen.


Klimaszenarien bewerten: Bei Planungsvorhaben sollen in frühen Stadien Klimaszenarien zur Abschätzung von Auswirkungen des Klimawandels bewertet werden.

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